Die KSE-Wallbox: Förderung für Unternehmen.

Bis zum 31.12.2022 hat die KfW-Bank den Erwerb und die Errichtung einer Wallbox für Unternehmen gefördert. Damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen wurden ebenfalls gefördert. Zuschüsse aus genehmigten Anträgen müssen innerhalb von 12 Monaten ab Antragsbestätigung abgerufen werden, damit der Zuschuss nicht verfällt. Daher empfiehlt sich eine zeitnahe Installation der Wallbox!

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Wie wird eine Wallbox von KSE für Unternehmen gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss der 70 % der förderfähigen Gesamtkosten beträgt. Insgesamt ist die Förderung auf max. 900 € pro Ladepunkt und auf max. 45.000 € je Standort beschränkt. Betragen die Gesamtkosten weniger als 1.285,71 € wird keine Förderung gewährt.

Wer kann Anträge für eine KSE-Wallbox stellen?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind:

Gewerbliche Wirtschaft

Kommunale Unternehmen

Anstalten des öffentlichen Rechts

Gemeinnützige Organisationen

Einzelunternehmer

Freiberufler

Nutzen Sie die Gelegenheit, solange die Förderung besteht, und sichern Sie sich Ihren Zuschuss von 70 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Förderung Wallbox

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung einer Wallbox für Unternehmen erfüllt sein?

Gesamtkosten je Standort

Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens 1.285,71 € und maximal 45.000 € betragen.

Ladeleistung: bis zu 22 kW

Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte bis zu 22 Kilowatt (kW) pro Ladepunkt betragen.

Erneuerbare Energien

Der erforderliche Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen (entsprechender Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung).

Antragstellung

Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens vom Zuschussempfänger (bei Unternehmen: Vertretungsberechtigter) beantragt werden.

Standort Deutschland

Die Ladestation muss in Deutschland errichtet werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.

Laufzeit

Mindestens sechs Jahre zweckentsprechende Nutzung nach Inbetriebnahme. Sonst kann der Zuschuss zurückgefordert werden.

Unternehmensförderung für die KSE-Wallbox beantragen

Wichtig: Bestellen Sie erst, nachdem Ihr Förderantrag genehmigt wurde. Umfasst Ihr Vorhaben mehrere Investitionsadressen (zum Beispiel mehrere Unternehmensstandorte), stellen Sie bitte für jede Investitionsadresse einen separaten Antrag. Innerhalb von spätestens 12 Monaten ab Antragsbestätigung muss die Durchführung des Vorhabens nachgewiesen werden.

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Vertrag und Mensch

Die häufigsten Fragen zur Förderung Ihrer Wallbox für Unternehmen

Welche Unternehmen konnten die Förderung beantragen?

Grundsätzlich antragsberechtigt waren:

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Nein, Privatpersonen sind schon länger nicht mehr antragsberechtigt.

Jedoch konnten die Unternehmen, an die Sie Ihre Gewerbeflächen vermieten, mit Ihrem Einverständnis Ladestationen errichten lassen. Dafür konnte dann Förderung beantragt werden.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Wie hoch war die Förderung für Unternehmen?

  • Der Zuschuss betrug bis zu 900 € pro Ladepunkt.
  • Die Gesamtkosten mussten mindestens 1.285,71 € betragen, um den Zuschuss zu erhalten.
  • Je Standort betrug die maximale Zuschusshöhe 45.000 €.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Ja, es ist nicht relevant, ob Ihr Unternehmen in einem neu gebauten oder in einem bestehenden Gebäude ansässig ist.

Jedoch ist die Antragsfrist bereits ausgelaufen. Zuschüsse aus bereits genehmigten Anträgen können innerhalb von 12 Monaten abgeufen werden.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Darf ich als Unternehmer:in (bzw. meine Mitarbeiter:innen) selbst die Ladestation(en) errichten und in Betrieb nehmen?

Die Errichtung, Anschluss und Inbetriebnahme der Wallbox darf nur von Fachunternehmen durchgeführt werden. Diese Fachunternehmen müssen in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein (siehe § 13 Niederspannungsanschlussverordnung).

Vorbereitende Arbeiten, wie z. B. Erdarbeiten, Aufhängen der Ladestation und Kabel verlegen dürfen vom Unternehmen selbst durchgeführt werden.

Sollte Ihr Unternehmen im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein, kann Ihr Unternehmen die Arbeiten natürlich selbst durchführen.

Förderfähig sind in diesem Fall die Materialkosten einschließlich der Ladestation. Die Arbeitsleistung ist ebenfalls förderfähig, wenn Sie diese über geeignete Dokumente nachweisen.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Was genau fällt unter die Förderung?

Gefördert wurde der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Geladen werden können damit Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten.

Unter die Förderung fallen:

  • Der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energie­managementsysteme zur Steuerung der Lade­stationen

Jedoch ist die Antragsfrist bereits ausgelaufen. Zuschüsse aus bereits genehmigten Anträgen können innerhalb von 12 Monaten abgeufen werden.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Kann man die Wallbox nach Erhalt der Förderung veräußern oder gibt es eine Mindestnutzungszeit?

Es gibt eine Mindestnutzungszeit! Diese beträgt 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, d.h. in dieser Zeit ist die Wallbox zweckentsprechend zu verwenden. Andernfalls kann die KfW den Zuschuss zurück fordern.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Gibt es auch eine Förderung für Kommunen?

Jain. Es gab eine Förderung für Kommunen. Gefördert wurden nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für kommunal genutzte E-Fahrzeuge, sowie für Mitarbeiterfahrzeuge.

Es müssen mindestens 10 Ladepunkte installiert werden. Damit ergibt sich ein Mindestzuschussbetrag i.H.v. 9000 €.

Jedoch ist die Antragsfrist bereits ausgelaufen. Zuschüsse aus bereits genehmigten Anträgen können innerhalb von 12 Monaten abgeufen werden.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Wer fällt alles in die Kategorie "Kommune"?

Bei der kommunalen Förderung wurden gefördert:

  • Kommunen und Landkreise,
  • deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe,
  • Kommunale Zweckverbände

Es konnten sich mehrere Antragsberechtigte zusammen schließen, um den Mindestzuschussbetrag zu erreichen.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

 

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