Darf ich als Unternehmer:in (bzw. meine Mitarbeiter:innen) selbst die Ladestation(en) errichten und in Betrieb nehmen?
Die Errichtung, Anschluss und Inbetriebnahme der Wallbox darf nur von Fachunternehmen durchgeführt werden. Diese Fachunternehmen müssen in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein (siehe § 13 Niederspannungsanschlussverordnung).
Vorbereitende Arbeiten, wie z. B. Erdarbeiten, Aufhängen der Ladestation und Kabel verlegen dürfen vom Unternehmen selbst durchgeführt werden.
Sollte Ihr Unternehmen im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein, kann Ihr Unternehmen die Arbeiten natürlich selbst durchführen.
Förderfähig sind in diesem Fall die Materialkosten einschließlich der Ladestation. Die Arbeitsleistung ist ebenfalls förderfähig, wenn Sie diese über geeignete Dokumente nachweisen.
Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.