Unsere Wallboxen sind ready für "netzdienliches Laden" gem. §14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte, leistungsstarke Verbraucher, wie z.B. Wallboxen, gemäß §14a EnWG, in ihrer Leistung vom Netzbetreiber gedrosselt werden können. Im Gegenzug profitieren Kunden von Netzentgeltreduzierungen.

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Auto, Mensch und Wallbox

Paragraph §14a EnWG kurz erklärt

Die Neuregelung gem. §14a EnWG betrifft leistungsstarke Verbraucher wie Wallboxen und Wärmepumpen. Im Fall von regionalen Überlastungen des Stromnetzes soll dem Netzbetreiber ermöglicht werden, kurzzeitig die Leistung steuerbarer Verbraucher zu reduzieren. Wallboxen werden dabei für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW gedrosselt oder gänzlich abgeschaltet, je nach technischer Umsetzung. Damit soll die Stabilität des Stromnetzes sichergestellt und ein kostspieliger Netzausbau vermieden werden.

Im Gegenzug belohnt die Bundesnetzagentur Verbraucher mit Netzentgeltreduzierungen.

Welche Wallboxen sind von der neuen Regelung betroffen?

Grundsätzlich betroffen sind:

Leistung über 4,2 kW

Eigener Anschluss an Niederspannung

Installation der Wallbox ab Januar 2024

Vor dem 1.1.2024 installierte Ladestationen unterliegen dem Bestandsschutz und sind nicht von der Regelung betroffen. Endkunden können jedoch freiwillig eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber treffen, um von der Reduzierung zu profitieren.

Förderung Wallbox

Möglichkeiten der Netzgeltreduzierung

Für die Möglichkeit der Steuerbarkeit der Ladestation gewährt der Netzbetreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Je nach Anschluss- und Verbrauchssituation gibt es verschiedene Module:

  • Modul 1: Pauschale Netzgeltreduzierung
  • Modul 2: Prozentuale Netzgeltreduzierung
  • Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (ab 2025)

Modul 1: Pauschale Netzgeltreduzierung

Für Geräte mit und ohne separatem Zählwert

Vom Verbrauch unabhängige, pauschale Entlastung

Entlastung liegt zwischen 110 € - 190 € brutto im Jahr (abhängig vom jeweiligen Netzentgelt des zuständigen Netzbetreibers)

Modul 1 wird standardmäßig bei Inbetriebnahme einer nach §14a EnWG teilnahmeverpflichtenden Verbrauchseinrichtung vom Netzbetreiber an den Stromlieferanten für die Abrechnung mitgeteilt.

.

Modul 2: Prozentuale Netzgeltreduzierung

Ausschließlich für Geräte mit separatem Zählwert

Prozentuale Reduzierung des jeweiligen Netzentgeltes um 60 % je verbrauchter kWh

Höhe der Entlastung abhängig von den jeweiligen Netzentgelten des zuständigen Netzbetreibers

.

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt (ab 2025)

Kann zusätzlich zu Modul 1 gewählt werden

Über den Tag unterschiedliche Preisstufen, abhängig von typischer Auslastung des Netzes

Voraussichtlich ab April 2025

Zwei Bauarbeiter

Technische Anforderungen für die Umsetzung des §14a EnWG

Für die technische Umsetzung des §14a EnWG wird eine Steuereinrichtung (z.B. Rundsteuerempfänger) benötigt, die vom Energieversorger zur Verfügung gestellt wird.

Seitens KSE kann der bereits in jeder Wallbox integrierte potentialfreie Kontakt genutzt werden, um die Wallbox über einen externen Schaltkontakt (z.B. dem des Rundsteuerempfängers) anzusteuern. Für zusätzlichen Regelungskomfort wird das KSE Lademanagmentsystem mit dem Zusatzadpter "Netzdienliches Laden ready" benötigt.

Im Fall der Drosselung durch den Netzbetreiber bekommt die Steuereinrichtung das Signal zum Drosseln/Abschalten der Leistung und schaltet die Wallbox entsprechend frei oder gibt dem Adapter für „Netzdienliches Laden ready“ das Signal zur Drosselung.

Mit dem Rundsteuerempfänger (oder einer ähnlichen Steuereinrichtung) werden die Voraussetzungen für die Netzentgeltreduzierung gem. Modul 1 erfüllt. In Verbindung mit einem eigenen Zähler sind die Voraussetzungen für die Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 gegeben.

Adapter "Netzdienliches Laden ready"

Mit dem Adapter "Netzdienliches Laden ready" von KSE hauchen Sie Ihrer KSE Wallbox zusätzliche Intelligenz ein!

Der "Netzdienliche Laden ready"-Adapter reagiert nicht nur auf das Signal des Netzbetreibers und drosselt entsprechend die Leistung für die Wallbox. Die Drosselung in Verbindung mit dem KSE-Lademanagement LMwBX oder der KSE-Wallbox ChargeConnect pro kann in bis zu 4 Stufen aufgeteilt werden. Andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wärmepumpen oder Klimaanlagen, können dabei herstellerunabhängig berücksichtigt werden, um die Leistung am Netzanschluss §14a EnWG-konform zu begrenzen. Die Parametrierung findet zentral in der Konfigurationsoberfläche des Lastmanagements statt.

Die Optionen für die Drosselung

Sie haben die Wahl: Einfache temporäre Abschaltung oder intelligente Drosselung.

Zubehör

LMwBX

Lademanagement

"Netzdienliches Laden ready"

Adapter

Steuereinrichtung

(vom Netzbetreiber)

Erfüllt Kriterien für Modul 1

der Netzentgeltreduzierung gem. §14a EnWG

Erfüllt Kriterien für Modul 2*

der Netzentgeltreduzierung gem. §14a EnWG

Abschaltung der Leistung

wXB16

basic

wXB16

RFID smart

wXB16

ChargeConnect pro

Regelung der Leistung

wBX16

basic

wBX16

RFID smart

wBX16

ChargeConnect pro

integriert**

  *  Für die Umsetzung von Modul 2 verlangt der Netzbetreiber ein separates Zählwerk für die Wallbox.
  **  Die wBX ChargeConnect pro hat das Lademanagementsystem bereits integriert.

Wallbox Zubehör für "Netzdienliches Laden" gem. §14a EnWG

Abschaltung der Leistung

KSE Wallboxen,

Steuereinrichtung des Netzbetreibers (z.B. Rundsteuerempfänger)

(wird vom Energieversorger zur Verfügung gestellt)

Regelung der Leistung

KSE Wallboxen,

KSE Lademanagement LMwB (entfällt bei Wallbox wBX16 ChargeConnect pro),

"Netzdienliches Laden ready"-Adapter,

Steuereinrichtung des Netzbetreibers (z.B. Rundsteuerempfänger)

(wird vom Energieversorger zur Verfügung gestellt)

Die häufigsten Fragen zum "Netzdienlichen Laden" gem. §14a EnWG

Für wen gelten die neuen Regelungen aus §14a EnWG?

Die Neuregelung nach §14a EnWG gilt für alle steuerbaren Geräte im Niederspannungsnetz, die ab dem 1.1.2024 in Betrieb genommen werden und über eine Leistung größer 4,2 kW verfügen. Dazu gehören private Ladestationen (Wallboxen), aber auch z.B. Wärmepumpen und fest installierte Klimaanlagen.

Nähere Informationen finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur.

Welche Regeln gelten für bereits vor dem 1.1.2024 installierte Wallboxen?

Wallboxen, die bereits vor dem 1.1.2024 installiert wurden sind grundsätzlich von der Regelung gem. §14a EnWG ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig in das Programm zu wechseln, um von den Netzentgeltreduzierungen profitieren zu können.
Sollten Sie eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber geschlossen haben, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen bis Ende 2028 vor.

Nähere Informationen finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur.

Kann ich mein E-Fahrzeug noch richtig laden, wenn der Netzbetreiber die Leistung einfach drosseln kann?

Es ist nicht zu erwarten, dass es zu längeren Drosselungen kommen wird. Der Netzbetreiber darf nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nur temporär „dimmen“, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. Aber auch in diesem Fall dürfen die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wallboxen) nicht einfach abgeschaltet werden. Die zur Verfügung gestellte Leistung darf lediglich auf 4,2 kW gedrosselt werden.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Eingriffe nur in Ausnahmefällen als Ultima Ratio notwendig werden. Sie rechnet höchstens mit geringen Einschränkungen und nicht mit wesentlichen Komforteinbußen.

Nähere Informationen finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur.

Ihre KSE Wallbox zusammen mit dem Lademanagement und dem Zusatzadpter "Netzdienliches Laden ready" sorgen für eine komfortable Regelung der Leistung für die Dauer der Drosselung. Außerdem ermöglicht Ihnen der Adapter eine reservierte Leistung für andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe) festzulegen.

Gilt die Neuregelung gem. §14a EnWG auch für den „normalen“ Haushaltsstromverbrauch?

Nein. Die Neurregelung betrifft nur sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung > 4,2 kW (z. B. Wallboxen, Wärmepumpen oder fest installierte Klimaanlagen). Der normale Hausstromanschluss ist nicht betroffen.

Nähere Informationen finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur.