Kann ich mein E-Fahrzeug noch richtig laden, wenn der Netzbetreiber die Leistung einfach drosseln kann?
Es ist nicht zu erwarten, dass es zu längeren Drosselungen kommen wird. Der Netzbetreiber darf nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nur temporär „dimmen“, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. Aber auch in diesem Fall dürfen die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wallboxen) nicht einfach abgeschaltet werden. Die zur Verfügung gestellte Leistung darf lediglich auf 4,2 kW gedrosselt werden.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Eingriffe nur in Ausnahmefällen als Ultima Ratio notwendig werden. Sie rechnet höchstens mit geringen Einschränkungen und nicht mit wesentlichen Komforteinbußen.
Nähere Informationen finden Sie bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur.
Ihre KSE Wallbox zusammen mit dem Lademanagement und dem Zusatzmodul "Netzdienliches Laden Ready" sorgen für eine komfortable Regelung der Leistung für die Dauer der Drosselung. Außerdem ermöglicht Ihnen das Modul eine reservierte Leistung für andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpe) festzulegen.