Wer trägt die Kosten für eine Wallbox in der Tiefgarage?
Als Mieter in einem Mehrfamilienhaus haben Sie Anspruch darauf, dass der Einbau einer Ladestation für E-Autos auf Ihre Kosten erfolgt. Jedoch lohnt es sicherlich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht arbeitet er bereits an einer Lösung für mehrere Stellplätze. Denn häufig ist auch der Vermieter daran interessiert, dass das Mietobjekt mit einer zuverlässigen und dauerhaften Ladeinfrastruktur ausgestattet wird. Übernimmt der Mieter nämlich die kompletten Kosten, darf er die Wallbox bei Auszug natürlich mitnehmen. Auch die Abstimmung mit anderen Mietern ist sinnvoll, um zu eruieren, ob auch andere Mieter Bedarf an einer Wallbox im Mehrfamilienhaus haben.
Handelt es sich um eine Eigentumswohnung ist die Eigentümergemeinschaft mit ins Boot zu nehmen. Im Idealfall finden sich mehrere Eigentümer, die Interesse an der Installation einer Ladestation in der Tiefgarage haben. Der Antrag auf die Installation der Wallbox kann i.d.R. von der Eigentümergemeinschaft nicht abgelehnt werden. Es darf zumeist lediglich über die Ausgestaltung der Maßnahme entschieden werden.