Die KSE-Wallbox: Förderung für Privatkunden.

Von Ende 2020 bis November 2021 hat die KfW-Bank den Erwerb und die Installation von privaten Ladestationen gefördert.
Sie haben einen genehmigten Antrag für die KfW-Förderung? Dann konfigurieren Sie Ihre Wallbox von KSE am besten sofort, um Ihre Förderung fristgerecht abzurufen!

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Wie hoch ist die Förderung für eine Wallbox von KSE?

Der Zuschuss beträgt 900 €. Einmalig, pro Ladepunkt. Ab genehmigten Antrag von der KfW-Bank haben Sie zwölf Monate Zeit, die Rechnungen und Nachweise hochzuladen, um die Förderung abrufen zu können. Es lohnt sich also, jetzt zu handeln. Sichern Sie sich noch heute Ihre KSE-Wallbox.

Wer erhält die Förderung für eine KSE-Wallbox?

Grundsätzlich förderberechtigt sind:

Private Eigentümer

Wohnungseigentümergemeinschaften

Mieter

Vermieter von Wohneigentum

Nutzen Sie die Gelegenheit Ihren Zuschuss in Höhe von 900 € fristgerecht abzurufen.

Förderung Wallbox

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung einer Wallbox von KSE erfüllt sein?

Gesamtkosten: 900 €

Die Gesamtkosten für die Wallbox müssen mindestens 900 € betragen - inklusive Installation.

Ladeleistung: 11 kW

Die Ladeleistung der Wallbox muss 11 Kilowatt (kW) betragen.

Einspeisung: Öko-Strom

Der Strom für Ihre Wallbox darf nur aus erneuerbaren Energien stammen (eigene Photovoltaikanlage oder entsprechender Tarif Ihres Energieversorgers).

Bestätigte Identität

Die KfW-Bank identifiziert die Zuschussempfänger mittels „Schufa-IdentitätsCheck“. Über Alternativen informiert Sie ggf. die KfW-Bank.

Eigentümer, Vermieter oder Mieter

Zuschussberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter von Wohneigentum.

Frist-Einhaltung

Nachweise und Rechnungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Antragsbestätigung im Zuschussportal der KfW hochgeladen werden.

Förderung für die KSE-Wallbox beantragen

Wichtig: Bestellen Sie Ihre Wallbox erst nachdem Ihr Förderantrag genehmigt wurde. Im Zuschussportal der KfW-Bank können Sie nach der Installation die entsprechenden Nachweise und Rechnungen hochladen. Hierfür haben Sie zwölf Monate Zeit, gültig ab dem Zeitpunkt der Antragsgenehmigung. Bestellen Sie Ihre Wallbox von KSE am besten gleich heute, damit Ihnen die Förderung nicht entgeht!

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Vertrag und Mensch

Die häufigsten Fragen zur Förderung Ihrer Wallbox

Kann ich die Förderung in Anspruch nehmen, wenn ich meine Wallbox privat an meinem Haus/Eigentum nutze?

Ja, wenn Sie bereits einen genehmigten Förderantrag haben, ist Ihre privat genutzte Wallbox von KSE förderfähig.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Kann ich als Unternehmer eine Förderung beantragen?

Ja! Wir haben viele nützliche Informationen zum Thema "Förderung für Unternehmen" für Sie zusammen gestellt. Klicken Sie sich gerne mal durch!

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Meine Wohnung ist privat genutzt, im gleichen Haus sind aber auch Gewerbeflächen. Ist die Wallbox dann förderfähig?

Ja. Ihr Stellplatz muss nur direkt Ihrer Wohnung zugeordnet sein.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Darf ich meine Wallbox selbst errichten und in Betrieb nehmen?

Als Privatperson ausdrücklich nicht. Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Als Nachweis hierfür wird eine Rechnung benötigt, die der Beantragung beigefügt werden muss.
Als Privatperson dürfen Sie aber die notwendigen Vor- und Nebenarbeiten vornehmen, wie z.B. Erdarbeiten, Leerrohre und Kabel verlegen, Befestigen der Wallbox.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Ich habe kürzlich meine Wallbox für unser Eigenheim bestellt. Jetzt kann ich die Förderung doch beantragen, oder?

Leider nicht. Für die Förderung ist es unabdingbar, die von der KfW-Bank festgelegte Reihenfolge einzuhalten:

  1. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen
  2. Wallbox bestellen und fachgerecht installieren lassen
  3. Nachweise hochladen

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Wann muss ich meinen Stromvertrag auf einen Ökostromtarif umgestellt haben?

Sobald Sie die Rechnungen im KfW-Zuschussportal hochladen, muss der Stromliefervertrag auf erneuerbare Energien abgeschlossen worden sein.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

Was muss ich bei der Förderung für die Wallbox beachten?

Für die Förderung der Wallbox müssen Sie folgende Kriterien beachten und erfüllen:

  • Die Gesamtkosten für Ihre Wallbox mit Installation müssen mindestens 900 € betragen.
  • Die Ladeleistung der Wallbox muss 11 kW betragen. Beides erfüllt die Wallbox von KSE.
  • Der Strom für Ihre Wallbox muss ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammen, z.B. aus der eigenen Photovoltaikanlage oder aus entsprechenden Tarifen Ihres Energieversorgers.
  • Um den Zuschuss auszahlen zu können, identifiziert die KfW-Bank die Zuschussempfänger mittels Schufa-IdentitätsCheck. Über Alternativen informiert Sie die KfW-Bank.
  • Zuschussberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter von Wohneigentum.
  • Nachweise und Rechnungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Antragsbestätigung im Zuschussportal hochgeladen werden.

Weitere Details erfahren Sie direkt bei der KfW-Bank.

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